Gemeinsame Regeln zur Lebensmittel-Kennzeichnung
Sievern, 29.06.2011
In Deutschland gibt es ein großes Angebot an hochwertigen Lebensmitteln und laufend neue Produktinnovationen. Die neuen Kennzeichnungsvorschriften sorgen für mehr Transparenz und erleichtern es Verbrauchern in der gesamten EU, sich über die Qualität der Lebensmittel zu informieren und sich so zu ernähren, wie sie es für richtig halten.
Die Angabe des Kaloriengehalts und von sechs Nährstoffen ist nun verpflichtend und hat in einer übersichtlichen Tabelle zu erfolgen. Zur besseren Vergleichbarkeit werden die Nährstoffgehalte immer bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben. Zusätzliche Angaben in Portionen sind möglich.
Zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung wurden für Lebensmittelimitate spezielle Kennzeichnungsvorschriften festgelegt. Bei einer Pizza mit Analogkäse muss beispielsweise in unmittelbarer Nähe des Produktnamens auf die Verwendung des Ersatzstoffes hingewiesen werden. Die Verwendung von sogenanntem „Klebefleisch“ muss künftig mit dem Hinweis „aus Fleischstücken zusammengefügt“ deutlich kenntlich gemacht werden.
Stoffe, die allergische Reaktionen hervorrufen können, müssen in der Zutatenliste auf verpackten Lebensmitteln hervorgehoben werden, auch bei unverpackten Lebensmitteln ist die Kennzeichnung von Allergenen verpflichtend.
Auf koffeinhaltigen Lebensmitteln wie Energy-Drinks gibt es künftig Warnhinweise für Kinder, Schwangere und Stillende.
Wie bereits seit dem Jahr 2000 für Rindfleisch ist die Herkunftsangabe künftig auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen - und Geflügelfleisch verpflichtend.
Über den Entwurf der Lebensmittelinformationsverordnung wird das EU-Parlament voraussichtlich am 05. Juli 2011 abstimmen.
Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz